Wer im Internet nach dem Begriff 'Betreuung' sucht, kommt wahrscheinlich auch bei
Wikipedia heraus und kann
dort derzeit folgendes
zum Thema Betreuung lesen:
Das Rechtsinstitut der rechtlichen Betreuung wurde in Deutschland durch das
am 1. Januar 1992 in Kraft getretene Betreuungsgesetz geschaffen. Unter Betreuung wird
die rechtliche Vertretung verstanden und nicht eine Sozial- oder Gesundheitsbetreuung.
Die rechtliche Betreuung ist an die Stelle der früheren Vormundschaft
über Volljährige und der Gebrechlichkeitspflegschaft getreten und geht über sie
deutlich hinaus. Sie ist im Wesentlichen in den §§ 1896ff. des
Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt.
Das gesetzgeberische Ziel der Reform war Betreuung statt Entmündigung, um den Betroffenen Hilfe zu einem frei selbstbestimmten
Leben zu leisten. Das Grundrecht auf Selbstbestimmung ergibt sich aus
Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetz (GG). Die Betreuung dient nicht zur
Erziehung oder dazu, gesellschaftliche Wertmaßstäbe durchzusetzen.
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